Ministerpräsident Daniel Günther und der Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen mit Vertreter*innen der Minderheiten sowie der Regionalsprache Niederdeutsch
In dem Mehrsprachenland Schleswig-Holstein spielt Sprachenvielfalt eine ganz besondere Rolle: Mit Dänisch, Friesisch, Romanes und Niederdeutsch werden dort vier durch die Europäische Sprachencharta geschützte Sprachen aktiv gesprochen. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem es zum Schutz und zur Förderung der Regional- und Minderheitensprachen seit 30 Jahren das Amt des Minderheitenbeauftragten gibt. Anlässlich dieses Jubiläums hatte der jetzige Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen am 27. November zu einer Feierstunde nach Kiel eingeladen.
Der Minderheitenbeauftragte berät den Ministerpräsidenten in Fragen der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig, der deutschen Minderheit in Dänemark, der friesischen Volksgruppe und der im Land lebenden deutschen Sinti und Roma sowie der Regionalsprache Niederdeutsch. Johannes Callsen betonte, dass es ihm wichtig sei, sich um die Belange jeder einzelnen Minderheit sowie um die Regionalsprache Niederdeutsch zu kümmern. Er stehe stets im engen Austausch mit den Sprechergruppen im Land.
Ministerpräsident Daniel Günther bezeichnete die Minderheitenpolitik als eine Erfolgsgeschichte: Minderheiten und Mehrheit leben in der Grenzregion friedlich zusammen. Er würdigte das Amt des Minderheitenbeauftragten: Das Schleswig-Holsteiner Modell habe für andere europäische Länder Vorbildcharakter. Björn Engholm, Ministerpräsident a.D., hatte zum 1. November 1988 den ersten Beauftragten für Grenzland- und Minderheitensfragen berufen. Er blickte zurück auf die Erfolge und Anstrengungen in der Minderheitenpolitik der letzten 30 Jahre.
Wie lebendig die Minderheitensprachen und die Regionalsprache im Land sind, zeigten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit musikalischen Beiträgen in allen Sprachen sehr eindrucksvoll. Zum Abschluss stellten Daniel Günther und Johannes Callsen aktuelle Projekte aller Chartasprachen vor, die von der Landesregierung gefördert werden.
Weitere Informationen: Pressemitteilung der Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Bildquelle: Staatskanzlei Schleswig-Holstein