In vielen Altenpflegeeinrichtungen findet die Regionalsprache Niederdeutsch inzwischen Berücksichtigung. Das Angebot reicht vom gemeinsamen Singen und Vorlesen op Platt über plattdeutsche Veranstaltungen wie Erzählcafés oder Theater bis hin zur Berücksichtung der Sprache bei der Biografiearbeit und der Betreuung der Pflegenden. Pflegeeinrichtungen, die Niederdeutsch fest in ihrem Pflegeleitbild verankert haben und die Sprache im Pflegealltag angemessen berücksichtigen, können sich von nun an bewerben, um als „Plattdeutsche Pflegeeinrichtung“ ausgezeichnet zu werden.
In Kooperation mit dem Bundesraat för Nedderdüütsch (BfN) hat das Länderzentrum für Niederdeutsch (LzN) einen Kriterienkatalog entwickelt, mit dem Altenpflegeeinrichtungen sich für die Auszeichnung „PlattHart“ bewerben können.
Um die Auszeichnung zu erhalten, ist es erforderlich, dass das Niederdeutsche fester Bestandteil im Unternehmens-/Pflegeleitbild ist und im Alltag der Pflegeeinrichtung gelebt wird. Es müssen immersive pflegerische und betreuerische und ggf. seelsorgerische Angebote in plattdeutschen Sprache stattfinden, z. B. im Rahmen der Körperpflege, der Biografiearbeit oder des einrichtungsspezifischen Betreuungskonzepts. Und die Pflegeeinrichtung muss mindestens eine hauptamtliche Pflegekraft und/oder Betreuungskraft haben, die die Regionalsprache beherrscht. Im Kriterienkatalog gibt es neben diesen verpflichtenden Voraussetzungen für eine Auszeichnung weitere Kann-Kriterien, die eine Pflegeeinrichtung haben kann.
Die Bewerbungsunterlagen für Pflegeeinrichtungen können hier heruntergeladen werden: Download Bewerbungsunterlagen (pdf).
Das „PlattHart“ entspricht den Forderungen der „Wittstocker Erklärung zur Anerkennung der Regionalsprache Niederdeutsch als Teil eines Pflege- und Betreuungskonzeptes in sozialen Einrichtungen“, die der Bundesraat för Nedderdüütsch 2019 veröffentlicht hat.
Verliehn wird die Auszeichnung vom LzN sowie vom BfN.