Die Landesregierung Schleswig-Holstein verlängert die Förderung von Regional-und Minderheitensprachen in Kindertagesstätten. Der Minderheitenbeauftragte des Ministerpräsidenten, Johannes Callsen, begrüßte die neue Förderrichtlinie: Die Pflege unserer Regional- und Minderheitensprachen in Kindertagesstätten ist eine wichtige Grundlage für die Lebendigkeit dieser Sprache
n“, sagte er. Mit der neuen Förderrichtlinie sei es gelungen, verlässlich Dänisch, Friesisch und Niederdeutsch für die Kleinsten anbieten zu können.
Pro Betreuungsgruppe für bis zu sechsjährige Kinder können die Kreise und kreisfreien Städte den Trägern von Kindertageseinrichtungen oder auch Tagesmüttern/Tagesvätern bis zu 2.000 Euro für Personal- und Sachkosten bewilligen. Voraussetzung ist, dass die pädagogischen Konzeptionen der Kitas eine Sprachbildung im Bereich der Regional- und Minderheitensprachen ausdrücklich vorsehen und die Fachkräfte entsprechend fortgebildet wurden. Die Mittel können bis zum 1. Oktober 2020, für die Jahre 2021 und 2022 jeweils bis zum 1. April beantragt werden.
„Es ist wichtig, möglichst vielen Kindern so früh wie möglich die Chance zu geben, mit den schleswig-holsteinischen Heimatsprachen in Berührung zu kommen“, sagte Callsen. Kinder würden Sprachen meist schnell und unkompliziert lernen. Es sei eine Bereicherung für ihre eigene Sprachkompetenz, auf die sie später in schulischen Angeboten aufbauen könnten. „Häufig sind es Kinder, die diese Sprachen wieder zurück in die Familien tragen können. Mit der neuen Förderrichtlinie ist ein guter Schritt zum Erhalt unserer Regional- und Minderheitensprachen für die nächsten Jahre getan“, so der Minderheitenbeauftragte.
Quelle: Staatskanzlei Schleswig-Holstein