Als erstes Bundesland übernimmt Schleswig-Holstein für die Minderheitensprachen Dänisch und Nordfriesisch sowie für die Regionalsprache Niederdeutsch im Land zusätzliche Verpflichtungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.
Für die Regionalsprache Niederdeutsch zeichnet das Land den Artikel 10 Absatz 2g sowie den Artikel 12 Absatz 1e der Sprachencharta.
Artikel 10 – Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe
Abs. 2g: In Bezug auf die örtlichen und regionalen Behörden, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die Zahl der Einwohner, welche die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, verpflichten sich die Vertragsparteien, folgendes zuzulassen und/oder dazu zu ermutigen: den Gebrauch oder die Annahme der herkömmlichen und korrekten Formen von Ortsnamen in Regional- oder Minderheitensprachen, wenn nötig in Verbindung mit dem Namen in der (den) Amtssprache(n).
Artikel 12 – Kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen
Abs. 1e: In Bezug auf kulturelle Einrichtungen und Tätigkeiten – insbesondere Bibliotheken, Videotheken, Kulturzentren, Museen, Archive, Akademien, Theater und Kinos sowie literarische Werke und Filmproduktionen, volkstümliche Formen des kulturellen Ausdrucks, Festspiele und die Kulturindustrien, einschließlich unter anderem des Einsatzes neuer Technologien – verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen gebraucht werden, in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluß haben: Maßnahmen zu fördern, um sicherzustellen, daß die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten verantwortlichen Gremien über Personal verfügen, das die betreffende Regional- oder Minderheitensprache sowie die Sprache(n) der übrigen Bevölkerung beherrscht.
Die Veröffentlichung der Verordnung zur Sprachencharta erfolgte im Bundesgesetzblatt im Teil II Nr. 16 am 20. Oktober 2020. Im nächsten Schritt muss nun das Ministerkomitee des Europarates die Erklärung der Bundesrepublik Deutschland über die Übernahme weiterer Verpflichtungen annehmen.
Der Bundesraat för Nedderdüütsch begrüßt es, dass das Land Schleswig-Holstein diesen Schritt als erstes Niederdeutschland gegangen ist. Wünschenswert wäre es, dass auch die anderen Länder die Möglichkeit wahrnehmen, weitere Verpflichtungen der Sprachencharta zu übernehmen. Aus Sicht des BfN wäre es sinnvoll, dass dies in einem konstruktiven Dialog mit der Sprechergruppe geschieht.