(PM/Minderheitensekretariat) Die nationalen Minderheiten Deutschlands begrüßen das am Freitag vom Bundestag verabschiedete neue deutsche Namensrecht. Mit dem Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts ist es nicht nur erstmals möglich, die besonderen weiblichen sorbischen Familiennamen anzuwenden, sondern auch einst verbreitete friesische Namensformen wieder zu beleben oder traditionelle dänische Namensgebungen amtlich zu nutzen. Nach dem bisherigen deutschen Namensrecht war all dies nicht möglich.
Die vier nationalen Minderheiten in Deutschland begleiteten die Entwicklung des neuen Namensrechtes seit Langem. Ausgangspunkt dafür war, dass das alte Namensrecht keine geschlechtsspezifischen Namensformen für Verheiratete erlaubte. Aus diesem Grund waren viele Sorbinnen gezwungen, ihren Namen nur in privaten Zusammenhängen zu nutzen und amtlich einen anderen Namen tragen zu müssen. Deshalb konnte das Minderheitenrecht den Namen auch in seiner Sprache tragen zu dürfen, faktisch nur von Männern in Anspruch genommen werden. Eine weitere Forderung war, auch die traditionellen friesischen und dänischen Namensgebungen und Schreibweisen nicht mehr rechtlich auszuschließen. Die Minderheitenverbände wurden bei der Durchsetzung der entsprechenden Gesetzesvorschläge fachlich vom Nordfriesischen Institut Bredtsedt/Bräist sowie dem Sorbischen Institut Bautzen/Budyšin unterstützt. Formulierungsvorschläge stammten auch vom bisherigen Leiter des Minderheitensekretariats Gösta Nissen.
Der Vorsitzende des Minderheitenrates, Karl-Peter Schramm als Vertreter der Saterfriesen freut sich über den gelungenen Fortschritt im deutschen Recht: “Der Bundestag hat mit dem neuen Namensrecht wieder einen Schritt vorwärts gemacht zur rechtlichen Gleichstellung von Minderheitenangehörigen in Deutschland. Oft blenden rechtliche Regelungen für die große Mehrheit aus, dass es auch traditionell in Deutschland heimische Gruppen gibt, deren Sprachen und daraus resultierende Traditionen vom Deutschen abweichen. Gerade Namen gehören aber zum Kernbestand der eigenen Identität. Wenn diese vom Staat und Verwaltungen nicht anerkannt wird, ist das eine Diskriminierung, die zur Assimilation und Aufgabe eigener Identität, Sprache und Kultur führt.” Weiterhin dankt er dem bisherigen Leiter des Minderheitensekretariats für sein Engagement bei der Überarbeitung des Namensrechtes.
(Quelle: Minderheitensekretariat, 18.04.2024)