Wahlprüfsteine Niederdeutsch, Antworten Ina Latendorf, MdB DIE LINKE
1. Verankerung der Regionalsprache Niederdeutsch im Grundgesetz
Der BfN setzt sich für die Verankerung von Niederdeutsch im Grundgesetz ein. Ziel ist es, den Schutz der Regionalsprache sowie die Rechte der Sprecherinnen und Sprecher unabhängig von sich verändernden politischen Mehrheiten langfristig zu sichern. Inwieweit unterstützt Ihre Partei dieses Anliegen der Sprechergruppe?
Antwort Ina Latendorf:
Im Wahlprogramm(-entwurf) steht hierzu: „Der Schutz der in Deutschland lebenden anerkannten Minderheiten muss in Deutschland endlich im Grundgesetz abgesichert werden.“
Einer Ausdehnung dieser Forderung auf Regionalsprachen steht Die.Linke positiv gegenüber.
2. Niederdeutsch als Gerichtssprache
Die derzeitige Regelung des § 184 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) legt fest, dass die Gerichtssprache Deutsch ist; eine Ausnahme besteht lediglich für das Sorbische. Ende 2024 erfolgte eine Erweiterung um Englisch als Gerichtssprache; die Chance, ebenfalls die Regionalsprache Niederdeutsch sowie die Minderheitensprachen zuzulassen wurde verpasst. Inwieweit unterstützt Ihre Partei eine Ausweitung des § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes um die Regionalsprache Niederdeutsch sowie die Minderheitensprachen?
Antwort Ina Latendorf:
Im Wahlprogramm(-entwurf) steht hierzu: „Neben den Sorben/Wenden müssen künftig auch Däninnen und Dänen sowie Friesinnen und Friesen das Recht auf Gebrauch ihrer Muttersprache vor Gerichten.“
3. Bundestagsdebatte zur Umsetzung der Europäischen Sprachencharta
Der BfN regt an, dass Schutz und Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch und der anerkannten Minderheitensprachen einmal je Legislaturperiode Thema einer Bundestagsdebatte sind. Als Ergebnis könnten weitere Maßnahmen zur Stärkung dieser Sprachen beschlossen werden. Inwieweit unterstützt Ihre Partei dies?
Antwort Ina Latendorf:
Schon in der 20 Wahlperiode hat Die.Linke die Bundestagsdebatte zum Schutz und Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch und der anerkannten Minderheitensprachen unterstützt, so dass diese Debatte auch geführt werden konnte. Dies sollte verstätigt werden. Der Schutz und die Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch und der anerkannten Minderheitensprachen sollte künftig nicht „nur“ in einem Parlamentskreis thematisiert werden, sondern sollte mehr Gewicht im regulären Ausschuss (Innenausschuss) bei der Ausschussarbeit einnehmen bzw. ganz konkret in einem Unterausschuss angesiedelt werden.
4. Teilhabe junger Erwachsener an der Politik zum Sprachenschutz
Für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Niederdeutschen ist es unerlässlich, die Bedürfnisse und Wünsche junger Menschen zu berücksichtigen. Inwieweit unterstützt Ihre Partei die Forderung, jungen Erwachsenen die Teilhabe an der Politik zum Sprachenschutz zu ermöglichen?
Antwort Ina Latendorf:
Wie am Beispiel des links-geführten Bildungsministeriums in M-V ist erkennbar, dass Die Linke die niederdeutsche Sprache an Projektschulen und im universitären Bereich stärkt. Das Abitur kann in Niederdeutsch absolviert werden.
Auch die Ernennung einer jungen Botschafterin für die niederdeutsche Sprache in M-V soll ein Zeichen setzen, dass die Sprache auch für junge Menschen und Erwachsene attraktiv bleibt und mit Leben erfüllt werden kann.
5. Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch in der Öffentlichkeit
In wieweit setzen Sie sich proaktiv dafür ein, die Präsenz und Nutzung des Niederdeutschen im öffentlichen Raum sowie die Wissensvermittlung über die Sprache zu fördern? Dies könnten beispielsweise mehrsprachige Beschilderungen oder Informationsmaterialien sein?
Antwort Ina Latendorf:
Die Linke unterstützt gerade auch Initiativen gerade auch zur Herausgabe von niederdeutscher Literatur, zur Bewahrung des Erbes niederdeutscher Literatur (Reutermuseum Stavenhagen) und auch der mehrsprachigen Ortstafeln. Wir setzen uns dafür ein, dass die Einschränkungen des Verkehrsrechtes bei der Beschilderung (nur ein zulässiges Zusatzzeichen) aufgehoben werden, um solche Beschilderungen zu erleichtern.
Foto: ©Olaf Krostitz