Grundlagen

Mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sollen in dem jeweiligen Vertragsstaat gesprochene Regional- und Minderheitensprachen als bedrohter Teil des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert werden. Am 5. November 1992 hat die Bundesrepublik Deutschland als einer der ersten Staaten die Sprachencharta unterzeichnet und ist damit völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen. Am 1. Januar 1999...

Umsetzung der Sprachencharta

Die Bundesländer haben mit der Sprachencharta Verpflichtungen übernommen, um Niederdeutsch zu stärken und in der Gesellschaft zu verankern. Um überprüfen zu können, in wie weit die einzelnen Länder die Verpflichtungen auch umsetzen, wird eine feste Abfolge von Prüfmaßnahmen durchgeführt: Die Bundesländer legen in einem dreijährigen Turnus Berichte vor, in denen sie dezidiert und aktuell...

Staatenberichte

Unter Federführung des Bundesministerium des Innern werden die Berichte der Bundesländer zum sogenannten Staatenbericht zusammengefasst, dessen Anhang auch die Kommentierungen der Sprachgruppen ausweist. Der Staatenbericht umfasst die Anmerkungen zu den Chartaverpflichtungen für alle fünf Regional- und Minderheitensprachen. Zwischenbericht zum Siebten Staatenbericht Der Europarat hat das Berichtsverfahren umgestellt und Zwischenberichte eingeführt. Diese beziehen sich ausschließlich...

Monitoringverfahren

Die Expertenkommission bzw. der Sachverständigenausschuss des Europarats überprüft in den Ländern, die die Charta nach Teil III gezeichnet haben, inwieweit die eingegangenen Verpflichtungen als erfüllt angesehen werden können. Dazu findet ein Monitoringverfahren statt, bestehend aus Vor-Ort-Besuchen durch den Sachverständigenausschuss. Anschließend wird ein Bericht verfasst, der dem Ministerkomitee vorgelegt wird. Zu diesem Bericht nimmt die...