Grundlagen
Mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sollen in dem jeweiligen Vertragsstaat gesprochene Regional- und Minderheitensprachen als bedrohter Teil des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert werden. Am 5. November 1992 hat die Bundesrepublik Deutschland als einer der ersten Staaten die Sprachencharta unterzeichnet und ist damit völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen eingegangen. Am 1. Januar 1999...