Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen kurz erklärt
Die Regionalsprache Niederdeutsch ist seit 1999 über die Europäische Sprachencharta als bedrohter Teil des europäischen Kulturerbes geschützt. Dieses völkerrechtliche Abkommen ist für den Erhalt der Sprache auf der einen Seite sehr hilfreich, andererseits aber ein sehr abstraktes Instrument, das wenig mit der Lebensrealität der meisten Menschen gemein hat. Um hier eine Brücke schlagen zu können, haben wir - der Bundesraat för Nedderdüütsch und das Niederdeutschsekretariat - drei Erklärfilme erstellt, die die Europäische Sprachencharta und ihre Anwendung erläutern. Was ist die Sprachencharta überhaupt? Wie kann sie dazu beitragen, dass Plattdeutsch gefördert und geschützt wird? Welche Rechte lassen sich für Plattdeutschsprecher*innen aus der Sprachencharta ableiten?
Die animierten Erklärfilme sind jeweils in einer hochdeutschen und einer plattdeutschen Sprachversion verfügbar. Die Erstellung wurde gefördert mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Umsetzung erfolgte durch Frischer Film aus Hamburg.
Am 10.01.2021 sendete NDR 90,3 ein Interview mit Christiane Ehlers zu den Erklärvideos: Zum Beitrag "Sprakencharta.
Un nu: veel Pläseer bi't Ankieken!
Artikel 8 - Bildung
Artikel 8 der Sprachencharta deckt einen esseziellen Bereich für den Erhalt der Regionalsprache ab: den Bildungsbereich. Der Aufbau verlässlicher Strukturen mit verbindlichen Niederdeutschangeboten in den Bildungssystemen ist der wichtigste Baustein für die Weitergabe der Sprache.
Artikel 12 - Kultur
Die vielfältigen niederdeutschen Kulturangebote sind für viele Menschen ein Zugang zur Regionalsprache. In Artikel 12 der Sprachencharta haben sich die acht Niederdeutschländer dazu verpflichtet, eine aktive Rolle bei der Unterstützung niederdeutscher Kulturaktivitäten zu übernehmen.
Sprecher: Erkki Hopf