Monitoringverfahren

Die Expertenkommission bzw. der Sachverständigenausschuss des Europarats überprüft in den Ländern, die die Charta nach Teil III gezeichnet haben, inwieweit die eingegangenen Verpflichtungen als erfüllt angesehen werden können.

Dazu findet ein Monitoringverfahren statt, bestehend aus Vor-Ort-Besuchen durch den Sachverständigenausschuss. Anschließend wird ein Bericht verfasst, der dem Ministerkomitee vorgelegt wird. Zu diesem Bericht nimmt die Bundesrepublik Deutschland Stellung.

Der Bericht des Sachverständigenausschusses zum 6. Staatenbericht wurde am 31. Januar 2019 veröffentlicht.

Die vom BfN herausgegebene Informationsbroschüre „Chartasprache Niederdeutsch: Rechtliche Verpflichtungen, Umsetzungen, Perspektiven“ zum 5. Staatenbericht gibt einen Überblick über die Umsetzung der Maßnahmen aus Sicht der Länder, des Europarats und der Sprechergruppe.

Download der Broschüre als pdf-Dokument: Chartasprache Niederdeutsch