Neuer Schulerlass Niederdeutsch in Schleswig-Holstein

Am 18. Mai 2019 ist der neue Erlass „Niederdeutsch in der Schule“ in Kraft getreten, der aus Sicht der Sprechergruppe eine gute Grundlage für die Stabilisierung sowie für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Niederdeutschangebote an Schulen in Schleswig-Holstein darstellt. In dem Erlass wird definiert, dass „ein geschlossener Bildungsgang Niederdeutsch ein nachhaltiges Verfahren zum Erwerb der Regionalsprache“ ist. Umgesetzt werden soll dies sowohl für die Modellschulen Niederdeutsch als auch für alle weiteren Schulen im Land:

„Das bereits existierende Modellschulangebot soll mit dem Ziel eines systematischen Spracherwerbs im Niederdeutschunterricht ausgebaut werden. Ziel ist es, im Zuge eines sukzessiv anwachsenden Systems Niederdeutsch während des gesamten Bildungsgangs bis hin zur Hochschulreife zu unterrichten.“
„An allen Schulen in Schleswig-Holstein muss das Niederdeutsche ein durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Klassen sein.“ Bestehende Angebote, die nicht den Modellschulen zugerechnet werden, z.B. in Arbeitsgemeinschaften oder im Ganztagsbereich sollen gefördert und ausgebaut werden.
Im Erlass ist festgelegt, dass in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I und II sowie in der beruflichen Bildunggrundsätzlich alle Fächer bzw. Wahlpflichtfächer neben dem Deutschunterricht für Immersionsunterricht auf Niederdeutsch geeignet sind.
Der Erlass entspricht in sehr vielen Punkten den Wünschen und Forderungen der Sprechergruppe. Nun wird sich zeigen, wie sich die Umsetzung des Erlasses in die Praxis gestaltet.

Erlass „Niederdeutsch in der Schule“ (Nachrichtenblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Ausgabe Nr. 5/2019)

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