Mit dem heutigen 10. Juli 2024 tritt das Brandenburgische Niederdeutsch-Gesetz in Kraft – erstmalig in Deutschland hat ein Bundesland ein Gesetz zum Schutz und zur Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch verabschiedet.
Der Bunnsraat för Nedderdüütsch (BfN) begrüßt das engagierte Handeln Brandenburgs. „Bisher gab es solche gesetzlichen Regelungen in Deutschland nur für nationale Minderheiten wie das sorbische Volk oder die friesische Volksgruppe. Brandenburg hat somit Neuland betreten“, betont Heinrich Siefer, Sprecher des BfN. In dem Gesetz wird sowohl die niederdeutsche Sprachgruppe als auch das Sprachgebiet im Land definiert und es werden gesetzliche Grundlagen geschaffen, damit dort beispielsweise zweisprachige oder einsprachig niederdeutsche Beschriftungen möglich sind. Geregelt ist ebenfalls die Vertretung der Sprecherinnen und Sprecher über einen Dachverband, die Einrichtung eines Beirats für Niederdeutsch bei der Landesregierung oder die Benennung von Ansprechpartnerinnen und -partnern für die Angelegenheiten des Niederdeutschen. Auch in der Verwaltung wird der Gebrauch des Niederdeutschen gestärkt – so können u. a. Anträge auf Niederdeutsch gestellt werden. Ebenfalls abgedeckt wird der wichtige Bereich Bildung. Das Gesetz wird in hochdeutscher Sprache verkündet. Als Anlage ist eine niederdeutsche Fassung beigefügt.
Ute Eisenack und Heidi Schäfer, die beiden Vertreterinnen für das Land Brandenburg im BfN, haben die Entstehung des Gesetzes begleitet, Gespräche mit allen Beteiligten geführt, Stellungnahmen für die Sprechergruppe im Land verfasst und diese auf der Sitzung des Landtages vorgetragen. „Wir sind stolz, dass die Regionalsprache Niederdeutsch in einem der kleinen Niederdeutschländer zum ersten Mal gesetzlich Schutz bekommt“, so Ute Eisenack. „Bei einigen Punkten hätten wir uns allerdings noch verbindlichere Regelungen gewünscht“, ergänzt Heidi Schäfer.
Nun gilt es, zunächst Erfahrungen mit dem Gesetz zu sammeln und abzuwarten, wie sich die Regelungen in der Praxis bewähren. Diese können als Grundlage für eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen dienen. Heinrich Siefer zeigt sich optimistisch: „Das Niederdeutsch-Gesetz ist ein Novum für Deutschland. Wir freuen uns, wenn die anderen Niederdeutschländer prüfen, ob ein solches Gesetz zum Schutz und zur Stärkung der Regionalsprache auch etwas für sie sein könnte“.
Links zum Text:
- Das amtliche GVBl. Mit der hochdeutschen Gesetzesfassung als PDF: pdf (brandenburg.de)
- Die amtliche Anlage zum Gesetz im GVBl. als PDF: GVBl_I_41_2024-Anlage.pdf (brandenburg.de)
- Als Fließtext wird es in den nächsten Tagen dann auch hier zu finden sein: BRAVORS – Schnellsuche (brandenburg.de)
PM Bunnsraat för Nedderdüütsch, 10.07.2024