In einem Antwortschreiben der Landesregierung zur Übersendung der „Wittstocker Erklärung“ betont die niedersächsische Landesregierung ihren Willen, die Förderung von Niederdeutsch und Saterfriesisch zu verstetigen und weiter auszubauen, gleichzeitig will sich der Landtag auch dafür einsetzen, dass die Regional- oder Minderheitensprachen von der Kindertagesstätte über die Schule und die berufliche Bildung bis hin zur Hochschule durchgängig angeboten werden.
In diesem Zusammenhang, so die Landesregierung, komme eine zentrale Bedeutung angesichts des demographischen Wandels auch der Ausbildung in der Pflege zu. Hier hält es die Landesregierung für ausgesprochen wichtig, dass vor allem junge Menschen für ihre spätere Berufstätigkeit in der Pflege mit der niederdeutschen Sprache vertraut gemacht werden und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das neue Pflegeberufegesetz, das zum 01.10.2020 in Kraft tritt, fordert, dass die Pflege auch kulturelle Hintergründe der Pflegbedürftigen zu berücksichtigen hat.
Die Landesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang auch die vielen Maßnahmen von verschiedenen berufsbildenden Schulen im Land, die niederdeutsche Sprache in den Ausbildungsgang mit aufzugreifen. Das Land weist hier u. a. auf die Erstellung von Wörterbüchern mit Alltagsdialogen für den Pflegealltag hin, aber auch auf unterschiedliche Formen von Sprachlernangeboten.
Hier würde sich die Sprechergruppe allerdings ein verbindliches und für die Pflegeausbildung zugeschnittenes einheitliches Konzept für Sprachlernangebote wünschen, wie es ja schon in einigen berufsbildenden Schule für Altenpflege, wie z. B. in Wildeshausen, erfolgreich eingesetzt wird. Ein Hinweis darauf, dass in der Pflegeausbildung die kulturellen Hintergründe der Pflegebedürftigen aufgegriffen werden sollen, reicht nach Auffassung der Vertreter der Sprechergruppe nicht aus.
Bildquelle: Freepik