Zukünftig sind auch in Nordrhein-Westfalen zweisprachige Ortsschilder erlaubt: Gemeinden dürfen ihre Ortsschilder um den jeweiligen plattdeutschen Ortsnamen ergänzen. Der Düsseldorfer Landtag hatte auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2017 einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Die plattdeutsche Ortsbezeichnung kann von nun an in kleinerer Schrift unter dem hochdeutschen Namen ergänzt werden. So könnte beispielsweise die Gemeinde Rödinghausen im Kreis Herford den plattdeutschen Namen Ränghiusen auf das Ortsschild aufnehmen.
Durch die Aufname plattdeutscher Ortsnamen auf die Ortsschilder wird die Regionalsprache sichtbarer im öffentlichen Raum, und die zweisprachigen Ortsschilder tragen dazu bei, dass die Menschen sich stärker mit ihrem Ort identifizieren.
In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg sind zweisprachige Ortsschilder schon seit vielen Jahren zulässig und in vielen Gemeinden zu finden. Zahlreiche Orte mit plattdeutschem Namen sind auf der plattdeutschen Landkarte des Instituts für niederdeutsche Sprache abgebildet – eine Reihe von ihnen auch mit dem Bild des zweisprachigen Ortsschildes. Die Karte wird kontinuierlich ergänzt.
Bildquelle: © Karsten Würth – Unsplash.com